Über Nacht!

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In Deutschland wird zum Thema Düngung seit längerem, aufgrund der Nitratgehalte im Grundwasser, über die Ausweisung sog. „roter Gebiete“ debattiert. Am Ende der Debatte geht es um ein Gesetz! bindend für alle Landwirte.
Rote Gebiete sind die politische Antwort von Bund und Ländern auf die von der EU umgesetzten Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers.
In „Roten Gebieten“ muss zum einen die Düngung um 20% der nach Düngegesetz zulässigen Menge für die jeweilige Kultur reduziert werden. Zum anderen gibt es zahlreiche weitere Maßnahmen/Anforderungen wie z.B. verpflichtender Zwischenfruchtanbau, ein generelles Herbstdüngungsverbot und verlängerte Sperrfristen für organische Düngemittel.

2 Tage vor dem Weihnachtsfest 2020, quasi über Nacht, wurde die bisherige Gebietskulisse der Roten Gebiete komplett über Nordost- Niedersachsen gelegt, obwohl die Nitratmessergebnisse der regionalen Brunnen niedrige Werte aufweisen und daher als „grün“ beurteilt werden. Bis Weihnachten 2020 gab es für diese Region keinen Anlass rote Gebiete zu deklarieren.
Rote Flächen um Dahlenburg in hellrot aus der Entwurfs-Kulisse

Wer die Bedeutung realisiert und verstanden hat, ist geschockt und entmutigt, wirkt doch diese Einteilung willkürlich.

In dieser Region Deutschlands sind relativ wenige Tiere auf den Höfen. Ackerbau mit Getreide, Mais und Kartoffeln prägen das Bild der Landschaft. Gülle aus Tierställen ist selten. Einzig die Biogassubstrate aus vergorenem Mais haben etwas mehr Bedeutung.

Wir erwarten jetzt sachgerechte Aufklärung, was ist jetzt anders als vor Weihnachten?
Warum sind die Roten Gebiete auf der Karte teilweise gewandert?

Wir geben ein Beispiel von DahLand:

Normalerweise fährt bei Bedingungen guter fachlicher Praxis im Februar /März der Düngerstreuer los und streut auf.

Beispielfeld : „Jerusalem“ (Name von uns geändert), auf dem seit dem 19.September 2020 Winterroggen wächst, das erste Mal Stickstoffdünger, damit das Pflanzenwachstum mit den steigenden Temperaturen und mehr Sonnenlicht startet.


Roggenbestand am 11.01.2021

Die gesetzliche Pflicht zur Düngeplanung hat insgesamt für Jerusalem bis zur Ernte im Sommer 2021 157 kg reinen Stickstoff (N) erlaubt. Der Landwirt/in darf die Aufteilung der Mengen über die Vegetation noch selber bestimmen, aber nur dann, wenn nach guter fachlicher Praxis kein Schnee liegt oder der Boden nicht gefroren ist. 157 kg sind bereits eine reduzierte Düngung.
Eigentlich lässt der Anbau von Winterroggen 170 kg zu, aber:
Individuelle Anpassungen mussten gesetzlich erfolgen weil 1 Jahr zuvor auf Jerusalem eine Zwischenfrucht vor Zuckerrüben angebaut wurde (-10 kg) und weil eine organische Düngung zu den Zuckerrüben noch mit -13 kg zu berücksichtigen ist. 10 kg durften hinzugerechnet werden weil der gute Ertrag des Vorjahres auch eine höhere Nährstoffabfuhr mit sich brachte. Also jetzt noch 157 kg.

Über Nacht! Ist jetzt die Gesamtmengen noch um weitere 20 % zu reduzieren. Die „Über –Nacht—Verordnung“ soll voraussichtlich im März Gesetz werden.

Wir dürfen also auf Jerusalem nur noch 125 kg N insgesamt düngen!!!

Aussichtslos die vorgeplanten 8 t/ha Ertrag zu ernten. Aussichtslos den vorgekauften Dünger auszubringen. Aussichtslos die bereits per Kontrakt abgesicherte Menge Brotroggen beim Handel in der Ernte 2021 zu erreichen.

Unser Berufsverband läuft Sturm, arbeitet massiv an der Aufklärung des Sachverhalts und stellt sich auf rechtliche Schritte der Mitglieder ein.


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